Was du über E-Scooter in Deutschland wissen musst

E-Scooter in Deutschland Vorschau

Die ersten E-Scooter in Deutschland rollen bereits auf den Straßen. Denn seit Mitte Juni gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), mit denen die elektrischen Roller endlich rollen dürfen. Wir erklären dir, worauf du achten musst, wer die E-Scooter in Deutschland fahren darf und für wen sich die Anschaffung lohnt.

Für wen sich der E-Scooter lohnt

Als kleineres Elektro-Fahrzeug schließt der E-Scooter eine Lücke zu den größeren Elektro-Rollern. E-Scooter sind besonders auf die Nutzung für kürzere Strecken in Städten
ausgelegt. Sie sind schon für wenige hundert Euro zu haben, was sie vor allem für Berufsfahrer sehr attraktiv macht. Sie sind kompakt und wendig, sodass man auch auf kurvigen Straßen keine Probleme bekommt. Bei Bedarf lassen sie sich platzsparend zusammenfalten. E-Roller benötigen keinen eigenen Parkplatz und lassen sich intuitiv steuern, sodass du nach der Anschaffung sofort losdüsen kannst. Den Akku kannst du innerhalb kurzer Zeit an einer Steckdose laden, sodass das Gefährt sich sicher zur Arbeit und zurück bringt. Je nach Modell transportiert dich ein E-Roller zwischen 20 und 35 km weit und das bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20km/h. Damit lohnt sich eine Fahrt vor allem in Großstädten, in denen die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schnell länger dauern kann als die Fahrt mit dem Rad. Da die Teilhabe solcher Fahrzeuge am Straßenverkehr bisher keine konkrete Regelung kannte, tritt in Kürze die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft.

E-Roller in Deutschland: endlich kommen sie auf die Straße

Was E-Scooter in Deutschland betrifft, arbeitet die Bundesregierung bereits seit einigen Jahren an einer Verordnung über die Teilnahme dieser Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr.
Ursprünglich sollte die entsprechende Verordnung bereits Ende 2018 in Kraft treten, doch aufgrund der strittigen Umsetzung der Regulierung verzögerte sich die Einführung. Im Fokus der Debatte standen unter anderem die Fragen nach einer Helmpflicht, der Versicherungsplakette und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Bereits Anfang April stand der Entwurf, doch hat der Bundesrat an seine Zustimmung einige Änderungen geknüpft.

E-Scooter in Deutschland Galerie 1

Die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beziehen sich sowohl auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit als auch auf die Frage nach den nutzbaren Wegen.
Wenn du einen E-Scooter in Deutschland fährst, gilt eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der E-Roller in Deutschland erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs erlaubt ist. Im ursprünglichen Entwurf der Verordnung war eine weitere Scooter-Klasse vorgesehen. Diese sollte auf eine Spitzengeschwindigkeit von 12 km/h beschränkt und ab Vollendung des 12. Lebensjahrs erlaubt sein. Der Bundesrat stimmte diesem Punkt jedoch nicht zu. Auf Fußwegen oder Gehwegen sowie in Fußgängerzonen darfst du einen E-Roller in Deutschland nicht fahren. Stattdessen musst du Radwege nutzen. Ist ein solcher nicht vorhanden, so darfst du nur auf der Straße fahren.

Hier geht’s zu aktuellen E-Scootern

 

Es ist erlaubt, mit einem E-Scooter in Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung zu fahren, sofern dies auch für Fahrradfahrer frei ist. Es ist nicht erforderlich bei einem E-Scooter in Deutschland ein Versicherungskennzeichen
anzubringen, wie es etwa für Motorroller oder Mofas vorgesehen ist. Es genügt bei E-Rollern ein kleiner Versicherungsaufkleber, der Rückschluss auf die bestehende Haftpflichtversicherung
zulässt. Zusätzlich benötigst du für den E-Roller eine spezielle Haftpflichtversicherung. Von dieser erhälst du einen Versicherungsaufkleber, den du auf deinem Fahrzeug anbringst. Diese kosten im Schnitt unter 50€ im Jahr.

E-Scooter in Deutschland Galerie 2

Eine Helmpflicht ist für E-Roller in Deutschland nicht vorgesehen, womit sie wie Fahrräder behandelt werden. Dennoch bist du im Sinne der eigenen Sicherheit gut beraten, einen solchen zu tragen. Zur unablässigen Ausstattung des E-Scooters gehören eine Lenk- oder Haltestange sowie Vorder-, Rück- und Bremslicht. Weiterhin gehören zwei unabhängig
voneinander funktionierende Bremsen zur Sicherheitsausstattung. Ebenso müssen E-Scooter über eine helltönende Glocke verfügen. Blinklichter entfallen, da du das Abbiegen wie beim Fahrradfahren per Handzeichen angibst. Achte beim Kauf des E-Scooters auf die Kennzeichnung. Denn alle großen Onlinehändler machen bereits in der Beschreibung darauf aufmerksam, ob der E-Scooter straßentauglich ist oder nur auf Privatgelände gefahren werden darf.

Fazit

Der E-Scooter wird durch die Decke gehen und bereits jetzt sieht man sie hier in Berlin auf den Straßen. Kaum ein Gefährt ist gleichzeitig so kompakt und doch so praktisch. Er eignet sich für alle Fahrtwege bis 20 km, die im besten Fall mit einem Fahrradweg ausgestattet sind. Er ist der perfekte Begleiter auf dem Weg zur Arbeit. Durch seinen Klappmechanismus lässt sich der E-Scooter mit Bus und Bahn transportieren. So können noch größere Strecken überwunden werden. Achte beim Kauf unbedingt darauf, dass er den Sicherheitsbestimmungen entspricht, besorg dir den Aufkleber und  und verzichte auch nicht auf den Helm.

 

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